Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Ferienwohnungen
(Stand: Juni 2026)
1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle weiteren für den Gast erbrachten Leistungen.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung.
(3) Die Unter- oder Weitervermietung sowie eine Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Buchung kann telefonisch, per E-Mail, über Online-Portale oder die Website erfolgen.
(2) Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung bzw. den Mietvertrag. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung und der damit verbundenen Anzahlung rechtskräftig.
(3) Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein.
(4) Mit Zugang der Buchungsbestätigung wird die vereinbarte Zahlung fällig.
3 Mindestaufenthalt/Mindestmietdauer
(1) Die Mindestaufenthaltsdauer für die Ferienwohnung ist saisonal bedingt und schließt gesetzliche Feiertage sowie lange Wochenenden ein. Die für den jeweils gewählten Reisezeitraum konkret geltende Mindestaufenthaltsdauer wird dem Gast im Rahmen des Buchungsvorgangs vor Absenden seiner Buchung im Buchungskalender oder der Objektbeschreibung verbindlich angezeigt.
(2) Buchungsanfragen, welche die für den gewählten Zeitraum geforderte Mindestaufenthaltsdauer unterschreiten, können technisch bedingt möglich sein. Das Absenden einer solchen Anfrage stellt lediglich ein Angebot des Gastes dar. Es steht dem Vermieter frei, dieses Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder ein individuelles Gegenangebot zu unterbreiten. Ein Vertrag kommt in diesen Fällen erst mit einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung (in der Regel per E-Mail) durch den Vermieter zustande.
4 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung besteht zunächst aus der Anzahlung per Überweisung in Höhe von 20% des Rechnungsbetrages und ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig, mindestens jedoch 50,-€. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Reiseantritt zu überweisen. Sofern zwischen Buchungsdatum und Anreisetag weniger als vier Wochen liegen, ist der vollständige Betrag zu überweisen.
(2) Gemäß §7 Absatz 1 der Satzung der Gemeinde Lembruch über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbungsbetrieben (Beherbergungssteuer) vom 15.05.2023 sind wir verpflichtet jeden Gast zu melden. Vom Gesamtbetrag sind 3% als Steuer einzuziehen. Dies kann in bar vor Ort geleistet werden oder auch als Zahlung per PayPal auf das angegebene Konto in der Rechnung ist möglich.
(3) Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet werden. Der Vermieter ist berechtigt, die tatsächlich entstandenen Mahnkosten geltend zu machen.
(5) Alle Überweisungsgebühren, insbesondere aus dem Ausland, trägt der Mieter.
5 An- und Abreise
(1) Am Tag der Anreise steht die Ferienwohnung den Gästen ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise nach 21:00 Uhr ist nach einer vorherigen Absprache möglich.
Zwecks Vereinbarung der Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns bitte 1-3 Tage vor Ihrer Anreise telefonisch, per whatsapp oder per E-Mail. Kann die Ferienwohnung unter besonderen Umständen nicht rechtzeitig um 15 Uhr bezogen werden, kann kein Schadensersatzanspruch seitens des Mieters geltend gemacht werden.
Die Ferienwohnung muss am Abreisetag bis 10 Uhr geräumt sein. Der Vermieter behält sich das Recht vor, für einen späten Check-out eine Rechnung auszustellen. Die Kosten für die Endreinigung sind in der Rechnung aufgeführt.
(2) Die Unterkunft ist besenrein zu übergeben (Müll entsorgt, Geschirr gespült, Backofen gereinigt, Fenster und Türen geschlossen etc.).
6 Nutzung der Ferienwohnung Schlüsselübergabe und Schlüsselverlust
(1) Die Ferienwohnung, inklusive vollständiges Inventar, wird dem Gast in einem sauberen und ordentlichen Zustand übergeben. Die bestehenden oder während der Mietdauer auftretende Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Der Gast hat das Mietobjekt und dessen Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Es ist verboten, Möbel, insbesondere Betten, zu verstellen. Der Mieter haftet für verursachte Schäden sowie für das Verhalten seiner Mitreisenden. Durch höhere Gewalt entstandene Schäden sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
(2.1) Aushändigung: Dem Mieter werden bei der Anreise die für das Mietobjekt erforderlichen Schlüssel ausgehändigt. Die Anzahl der übergebenen Schlüssel wird bei Übergabe protokolliert. Die Schlüssel verbleiben im Eigentum des Vermieters.
(2.2) Sorgfaltspflicht: Der Mieter verpflichtet sich, die Schlüssel mit größter Sorgfalt zu verwahren. Eine Weitergabe der Schlüssel an unbefugte Dritte ist nicht gestattet.
(2.3) Verlustanzeige: Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vermieter oder dessen Vertretung unverzüglich telefonisch oder schriftlich anzuzeigen.
(2.4) Haftung bei Verlust: Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel haftet der Mieter vollumfänglich für die daraus entstehenden Kosten. Dies umfasst neben den Kosten für die Ersatzbeschaffung der Schlüssel auch die Kosten für den notwendigen Austausch von Schlössern, Schließzylindern oder der gesamten Schließanlage des Gebäudes, sofern der Austausch aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.
(2.5) Rückgabe: Am Abreisetag sind alle ausgehändigten Schlüssel vollständig an den Vermieter, dessen Beauftragten oder am vereinbarten Ort (z. B. in der Schlüsselbox) zu hinterlegen. Eine verspätete Rückgabe oder das Einbehalten von Schlüsseln kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
7 Haustiere
(1) Haustiere jedweder Art sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
(2) Der Vermieter erhebt eine angemessene zusätzliche Gebühr für die Unterbringung von Tieren. Wir empfehlen, das eigene Hundebett mitzubringen, da jeder Hund an sein eigenes Bettchen oder Decke gewöhnt ist. Die Hunderegeln gemäß Hausordnung und dem Land Niedersachen sind zu beachten (Sie befinden sich zum Teil in einem Naturschutzgebiet).
(3) Bei nicht genehmigter Tierhaltung kann eine Sonderreinigung berechnet werden.
8 Hausordnung und Aufenthalt
(1) Der Mieter hat die Hausordnung zu beachten. Da von 22:00 bis 8:00 Uhr die Nachtruhe gilt, müssen in dieser Zeit die Fernseh- und Audiogeräte auf die Zimmerlautstärke eingestellt werden.
(2) Während der Mietdauer der Ferienwohnung müssen die Gäste beim Verlassen der Ferienwohnung darauf achten, dass Fenster und Türen geschlossen sind, um Schäden die durch Unwetter entstehen können, zu vermeiden.
(3) Das Rauchen innerhalb der Ferienwohnung nicht gestattet. Der Vermieter ist berechtigt, die tatsächlich entstandenen Kosten einer Sonderreinigung bis maximal 250 € in Rechnung zu stellen. Rauchen ist nur auf dem Balkon gestattet.
(4) Kleidung kann in der Wohnung gewaschen und getrocknet werden. Jedoch ist kein speziell dafür vorgesehener Trocknungsplatz vorhanden. Das Spannen der Wäscheleine auf der Terrasse ist nicht erwünscht. Es steht ein kleiner Wäscheständer zur Verfügung – dieser ist nur auf der Terrasse aufzustellen.
(5) Zu der Ferienwohnung gehört ein kostenfreier Parkplatz (Nummer 7). Die Parkplätze, die zu den anderen Wohnungen gehören, sowie Verwaltungsparkplätze müssen freigehalten werden.
(6) Der Müll muss vom Mieter getrennt und in die dafür bereitgestellten Behälter entsorgt werden. Abfälle dürfen nicht ins WC geworfen werden. Eltern haften für Ihre Kinder.
Das Anbringen der dekorativen Materialien ist in der Ferienwohnung nicht gestattet. Der Mieter haftet für Schäden, die infolge der Anbringung von Dekorationen entstehen.
(7) Bei einem längeren Aufenthalt in der Ferienwohnung (ab 1 Monat) wird eine Kaution in Höhe von mindestens einer Monatsmiete erhoben. Die Kaution ist mit der Erstzahlung auf ein separat angegebenes Kautionskonto zu überweisen und wird nach der Mietzeit per Überweisung erstattet.
(8) Der Vermieter darf die Ferienwohnung bei Gefahr im Verzug, zur Schadensabwehr oder nach vorheriger Ankündigung betreten. Bei der Ausübung des Zutrittrechtes werden die schutzwürdigen Belange des Mieters entsprechend berücksichtigt. Insofern es die Umstände nicht anders verlangen (Schadens- oder Notfälle), wird der Gast im Vorfeld über den Zutritt informiert.
9 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
(1) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
In der Ferienwohnung ist ein kabelloser Internetanschluss (WLAN) vorhanden. Dem Gast steht für die Dauer seines Aufenthaltes der WLAN-Zugang zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Der Gäste-WLAN wird ausschließlich für die Gäste der Ferienwohnung angeboten. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Tatsächliche Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des Internetzugangs kann vom Gastgeber nicht garantieret werden. Für die über das WLAN übermittelten Daten ist der Gast selbst verantwortlich. Wird der Internetzugang rechtsmissbräuchlich genutzt, ist der Vermieter jederzeit berechtigt, den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Auch kann der Vermieter weitere Mitnutzer für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise zulassen. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, den Zugriff auf bestimmte Seiten oder Internetdienste (z.B. pornographische, gewaltverherrlichende oder kostenpflichtige Seiten) jederzeit nach eigenem Ermessen zu sperren.
(2) Zugangsdaten
Die WLAN-Zugangsdaten (Login und Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden, es sei denn der Vermieter hat schriftlich zugestimmt. Der Gast verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Zugangsdaten jederzeit zu ändern.
(3) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Wir weisen den Gast darauf hin, dass die WLAN-Nutzung auf seine eigene Gefahr und auf sein eigenes Risiko erfolgt: Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Die Datenübertragung erfolgt unverschlüsselt, daher können die Daten möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Mieter nimmt die Gefahr zur Kenntnis, dass bei der Nutzung des WLANs Schadprogramme (Viren, Trojaner, Würmer, etc.) auf das benutzte Endgerät übertragen werden können. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an digitalen Medien und Endgeräten des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen.
(4) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Der Mieter ist selbst verantwortlich für die über das WLAN übermittelten Daten, seine getätigten Rechtsgeschäfte und die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Services. Die aus dem Besuch kostenpflichtiger Webseiten oder eingegangener Verbindlichkeiten resultierenden Kosten sind vom Mieter zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internetzugangs das geltende Recht einzuhalten. Insbesondere wird er: – über das WLAN keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte abrufen und verbreiten; – keine urheberrechtlich geschützten Inhalte widerrechtlich verbreiten, vervielfältigen oder zugänglich machen (insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Software); – die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; – keine bedrohenden, belästigenden oder verleumderischen Inhalte versenden oder verbreiten; – das WLAN nicht zur Versendung unzulässiger Werbung und/oder von Spam nutzen.
Erkennt der Mieter, dass im Zusammenhang mit der WLAN-Nutzung eine Rechtsverletzung bzw. ein Verstoß gegen diese AGB vorliegt, muss er den Vermieter über diesen Umstand informieren. Der Vermieter wird von dem Gast von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter freigestellt, die infolge einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs durch den Mieter und/oder ein Verstoß gegen diese AGB entstanden sind. Dies betrifft auch die Kosten und Aufwendungen, die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängen.
10 Rücktritt / Stornierung durch den Mieter
(1) Stornierung bis 3 Monate vor dem Anreisetag: Die Anzahlung wird als Gutschrift für einen nächsten Aufenthalt gutgeschrieben – 2 Jahre gültig.
(2) Stornierung bis 2 Monate vor dem Anreisetag: 100 % der Anzahlung werden in Rechnung gestellt.
(3) Stornierung bis 1 Monat vor dem Anreisetag: 50 % des gebuchten Reisepreises (einschließlich der Anzahlung) werden in Rechnung gestellt.
(4) Stornierung weniger als 1 Monat vor dem Anreisetag: 100 % des Gesamtpreises (einschließlich der Anzahlung) werden in Rechnung gestellt.
Die Stornierung muss durch einseitige schriftliche Erklärung erfolgen und spätestens innerhalb der oben genannten Zeiträume vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes beim Beherbergungsbetrieb eintreffen.
Im Falle einer verspäteten Anreise oder vorzeitigen Abreise des Gastes ist dieser zur Bezahlung des Preises für die genossenen Tage und zur Bezahlung der nicht in Anspruch genommenen Tage verpflichtet.
Wir empfehlen den Abschluss einer kostengünstigen Reisestorno-Versicherung.
11 Rücktritt durch den Vermieter
(1) Der Vermieter kann seinerseits vom Vertrag zurücktreten – in Folge unvorhersehbarer Umstände (beispielsweise bei Unfall oder Krankheit), höherer Gewalt und anderer Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. In diesem Falle wird dem Mieter der gesamte bereits bezahlte Betrag erstattet. Liegt ein wichtiger Grund für den Widerruf vor, hat der Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung – keine Haftung für Anreise- und Hotelkosten.
Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist vor Anreisedatum vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Mietvertrag kündigen, wenn das Verhalten des Mieters in solchem Maße gegen den Vertrag verstößt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages geboten ist.
12 Haftung
(1) Dem Mieter wird eine gereinigte Wohnung in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand und mit vollständiger Ausstattung zur Verfügung gestellt. Etwaige Schäden, Unreinlichkeiten oder fehlendes Inventar sind unverzüglich nach Einzug an den Vermieter zu melden. Der Mieter hat die Wohnung einschließlich des darin befindlichen Inventars pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für alle während seiner Mietzeit durch ihn oder seine Mitreisenden/Besucher schuldhaft verursachten Schäden am Mietobjekt, am Gebäude und/oder am Inventar.
(2) Schadensersatzansprüche des Mieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Der Vermieter haftet nicht für Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse durch höhere Gewalt.
(3) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die in der Ferienwohnung verwahrt werden. Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen oder Fahrzeugen auf dem Grundstück wird keine Haftung übernommen.
13 Zusatzleistungen und Kaution
(1) Zusatzleistungen (z. B. Babybett, Haustiere) können nach schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter kostenpflichtig hinzugebucht werden.
(2) Bereits gebuchte Zusatzleistungen werden nicht erstattet.
14 Bau-, Wartungs- und Störungsarbeiten
(1) Bau-, Wartungs-, Reparatur-, Gartenpflege- oder Reinigungsarbeiten am Gebäude, auf dem Grundstück oder in der näheren Umgebung können während des Aufenthalts des Gastes stattfinden. Der Vermieter hat auf Maßnahmen Dritter, insbesondere öffentliche Bauarbeiten, Straßenarbeiten oder sonstige behördliche Maßnahmen, keinen Einfluss.
(2) Der Vermieter bemüht sich, vorhersehbare Beeinträchtigungen für den Gast so gering wie möglich zu halten. Vorübergehende und zumutbare Beeinträchtigungen durch notwendige Instandhaltungs-, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten berechtigen grundsätzlich nicht zu Schadensersatzansprüchen.
(3) Gesetzliche Rechte des Gastes, insbesondere bei erheblichen und nicht nur unerheblichen Beeinträchtigungen der vertragsgemäßen Nutzung der Ferienwohnung, bleiben unberührt.
(4) Der Vermieter haftet nicht für Beeinträchtigungen, die durch Maßnahmen Dritter verursacht werden und außerhalb seines Einflussbereiches liegen, soweit ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
15 Schriftform
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, soll der Vertrag im Übrigen wirksam bleiben. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (z.B. E-Mail).
16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
17 Datenschutz
Es gilt die separate Datenschutzerklärung des Vermieters.